STAATSORGANISATIONSRECHT

Demokratieprinzip

  •  Selbstbestimmung des Einzelnen
  • Recht auf Teilhabe an der Herrschaftsausübung ( Menschenwürde)
  • Ist ein Menschenrecht
  • Grundsatzd der Volkssouveränität aus Artikel 20
  • Abraham Lincoln: government of the people, by the people, for the people
  • Wichtige Frage: Mitbestimmung der Ausländer?
  • --> Verfassungsgebende Gewalt? Das ist eine Frage der politischen Philosophie


 Mehrheitsprinzip
  •  = Konkretisierung des Demokratieprinzips
  • d.h. wenn keine Einstimmigkeit möglich ist, dann entscheidet die Mehrheit
  •  Dies hat jedoch auch seine Grenzen, denn Demokratieprinsip schützt die Mehrheit vor Abschaffung von der Demokratie
  • =Schutz vor Selbstabschaffung
  •  Dies stellt sicher, dass das Mehrheitsprinzip auf Dauer angewendet werden kann
  • Aufgrund der Autonomie ist das Mehrheitsprinzip bereits eine Einschränkung des Demokratie ideals, da nicht alle Meinungen berücksichtigt werden
Repräsentative  Demokratie
  •  = Sichtweise
  • unmittelbare Demokratie besteht immer aus Mehrheitsentscheidungen
  • Soll deswegen eine repräsentative Wirkung haben
 Parlamentarische Demokratie
  •  Das Personal der Regierung beruht auf Parlamentsmehrheit
  • von Abgeordneten die nach Artikel 38 Vertreter des Volks sind gewählt.
  • Wahl der Regierung durch Parlament
  • Gegensatz: Präsidialdemokratie (direkt vom Volk gewähltes Organ)
Willensbildung von unten nach oben
  •  Meinungs und Willensbidlung muss vom Volk zum Staat gelangen und nicht umgkehrt.
  • Da Parteien in der politischen Willensbildung mitwirken, müssen Amtsträger eine neutrale Haltung haben.
  • Nur Teilfinanzierungen mit Bedingungen möglich
 Wesentlichkeitstheorie
  •  = Kein Eingriff ohne das Gesetz
  • =Vorbehalt des Gesetzes
  • Da manche Fragen zwingend durch das unmittelbar demokratisch gewählte Parlament getroffen werden müssen
  • Auch bei allen anderen wesentlichen Entscheidungen, solange diese nicht anderer Machr zugewiesen sind
  • JEDOCH Kein Totalvorbehalt, das heißt, dass das Parlament nicht für alle Fragen zuständig ist
  • Aufteilung in Exekutive und ,-Judikative für verschiedene Entscheidungen
Rechtsstaat Artikel 20, 28
  •  Vorraussetzung für Artikel 28
  • Homogenitätsklausel
  • Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen
  • Wichtige Ausprägungen de Rechtsstaatsprinzips sind :
  • Gewaltenteilung
  • Gesetzbindung von Exekutive
  •  Vorrang der Verfassung ggü einfachen Gesetzen 
  • Grundsatz, dass im Bundesstaat die Verfassungen des Gesamtstaates und der Gliedstaaten in wesentlichen Punkten übereinstimmen 
  • Gewaltenteilung
  • Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes
Gewaltenteilung
  • wechselseitige Begrenzung und Kontrolle durch Trennung der Aufgaben und Organe
  • Trennungsprinzip
Sozialstaatprinzip
  • wirtschaftspolitische Neutralität des Grundgesetzes
  • Ausgleich zum marktwirtschaftlichem Wettbewerbsprinzip
  • aufgrund von individueller Handlungs und Erwerbsgleichheit kommt es zur Entstehung materieller Ungleichheit
  • Das Sozialstaatprinzip gleicht dies aus
  • dadurch werden auch den schwächsten in der Gesellschaft Vorteile gebracht


Bundesstaat
  •  ein Zentralstaat soll verhindert werden (Abschaffung einzelner Bundesländer)
  • vertikale Gewaltenteilung
  • dadurch erlangen einzelne Bundesländer Eigenständigkeit
  • Die europäische Union ist noch kein Bundesstaat, da ein vertragliches Austrittsrecht existiert
  • zb. Brexit


Staatsorganisation
1.Legislative
a. Bundestag
  • Artikel 38 Wahlgrundsätze
  •  Wahlgleichheit= Zählwertgleichheit+Erfolgswertgleichheit
  • 5% Hürde bestimmt die Erfolgwertgleichheit
  • Die Erfolgswertgleichheit dient der Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Bundestags
  • Fraktionsdisziplin (nicht gleichzustellen mit dem rechtlichem Mittel Fraktionszwang!)
b. Bundesrat
  • Bundesrat zusammen mit Bundestag an der Bundesebene unter dem Grundgesetz beteiligt
  • Mitgleider der Regierung der Länder
  • Artikel 51
  • Zustimmungsgesetzen und Einspruchsgesetze
  • Artikel 77 , 78


2. Exekutive
a. Bundeskanzlerin und Bundesregierung
  • Artikel 62
  • Besteht aus Bundeskanzlerin und Bundesminister
  • Richlinienkompetenz
  • Die Bundeskanzlerin bestimmt die Richtlinien der Politik und muss daüfr ebenfalls die Verantwortung tragen
  • Artikel 63 (Kanzlerwahl)
b. Bundespräsident
  • Artikel 54
  • wird von der Bundesversammlung gewählt
  • repräsentative Funktion
  • Bundesgesetze ausfertigen und verkünden
  • Artikel 82
  • Prüfung einzelner Gesetze vor der Veröffentlichung
  • formelle Verfassungsmäßigkeit?
  • offensichtliche materielle Verfassungsverstöße? (materielle Prüfungsrecht)
c. Verwaltung
  • Artikel 83
  • Bundesgesetze teilweise von Bundesverwaltung wie Bundespolizei oder Bundeskriminalamt
  • aber überwiegend von Verwaltungen der einzelnen Länder ausgeübt
 3. Judikative
  •  Bundesverfassungsgericht
  • Bundesgerichten (Gerichtshof und Verwaltungsgericht) 
  • Gerichten der Länder Artikel 92
  • Unterscheidund innerhalb der Fachgerichte in 
  • Verwaltungsgerichtsbarkeit
  • ordentliche Gerichtsbarkeit
  • Verfassung hat Vorrang artikel 20

 4. Parteien
  • Mittler zwischen Staat und Gesellschaft
  • verfassungsrechtliche Institution
  • Artikel 21









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